Pauschalreiserichtlinie

Informationen zur Pauschalreiserichtlinie

Wir heißen Sie auf Ihrem Weg zu Ihrer Traumreise mit BigXtra herzlich Willkommen. Im folgenden finden Sie die wichtigsten rechtlichen Informationen zu Ihrer Pauschalreise. Diese Informationen erhalten Sie nochmals nach Buchung zusammen mit Ihrer Rechnung.


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen das Ihnen vor Abschluss Ihrer Reisebuchung genannt wird trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen, das Ihnen vor Abschluss Ihrer Reisebuchung genannt wird, über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Der Nachweis darüber ist bei Buchungsabschluss dem Reisenden zu übergeben.

Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde telefonisch oder per Email kontaktieren, wenn ihnen Leistungen auf  Grund der Veranstalterinsolvenz verweigert werden. Die Kontaktinformationen werden ihnen vor Abschluss der Buchung genannt.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:  www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Standardinformationen für Pauschalreiseverträge österreichischer Kunden:

Formblatt zur Pauschalreiserichtlinie für Kunden aus Österreich