Kundeninformation

Wichtige und interessante Informationen hier für Sie auf einen Blick

Sie sind auf der Suche nach bestimmen Informationen vor oder nach Ihrer Reise? Wählen Sie nachstehend aus verschiedenen Themen.
Zahlreiche Fragen beantworten wir Ihnen unter der Rubrik Häufige Fragen.


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Unser Serviceteam steht Ihnen gerne zur Verfügung unter: 

✆ 089 - 710 4514 62

(täglich 10:00 bis 20:00)


 

Allgemeine Kundeninformationen

Schwarze Liste der Europäischen Union

Die EU hat eine Liste mit Fluggesellschaften vorgelegt, die sie als unsicher einstuft und deswegen von allen Flughäfen der Europäischen Union verbannt.

Hier gelangen Sie zur Website der Europäischen Commission mit der vollständigen ➠ Schwarzen Liste der EU ("full list of banned airlines") oder direkt zum ➠ Download der aktuellen Deutschen Liste als pdf.

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Pass- und Reiseinformationen

Bitte vergewissern Sie sich, dass jeder Reiseteilnehmer im Besitz gültiger Reisedokumente ist. Je nach Reiseziel gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen.

In der Regel benötigen Sie mindestens einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für Reisen außerhalb der EU benötigen Sie grundsätzlich einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass viele Staaten verlangen, dass Ihr Ausweisdokument zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Für einige Länder muss zusätzlich ein Visum beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass sich Visabestimmungen jederzeit kurzfristig ändern können, ohne dass dies vorher bekanntgegeben wird. Informieren Sie sich daher im Voraus bei den zuständigen Botschaften und bei den Konsulaten der jeweiligen Zielländer/-gebiete. Nur diese Einrichtungen können verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen für Reisende in ihr Land und Einreisebestimmungen für Ihre Staatsangehörigkeit erteilen.

Eine Auflistung der Pass- und Einreisebestimmung Ihres Reiseziels finden Sie hier: ➠ Auswärtiges Amt Reise- und Sicherheitshinweise

Diese Informationen beziehen sich auf Pass- und Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Staatsbürger anderer Nationalitäten bitten wir, sich bei den für Sie zuständigen Konsulaten / Botschaften zu erkundigen.

Für die Gültigkeit der eigenen Reisedokumente ist jeder Reiseteilnehmer eigenständig verantwortlich.


Eintrag von Kindern im Reisepass

Hier können Sie die Informationen zum Eintrag von Kindern im Reisepass als PDF herunterladen (gültig ab dem 26. Juni 2012)


Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern.

Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter: 

➠ Zusammenfassung der Bestimmungen über die Rechte von Reisenden bei Unfällen auf See (Verordnung) EG Nr. 392 2009


Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Welches Abkommen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.

Nachfolgend können Sie den Text des Montrealer Übereinkommens einsehen: ➠ Montrealer Abkommen 

Über folgenden Link ➠ Ratifizierungsübersicht können Sie einsehen, welche Vertragsstaaten das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen.

Das Warschauer Abkommen wurde in der Folgezeit durch das Haager Protokoll vom 28.09.1955,das Guadalajara-Zusatzabkommen vom 18.09.1961,das Montreal Interim Agreement von 1966,das Guatemala-City-Protokoll von 08.03.1971,vier Montrealer Protokolle von 1975,das "Malta-Agreement" von 1976sowie regional in Teilbereichen durch besondere Regelwerke (z. B. Verordnung (EG) 2027/97 vom 9. Oktober 1997 "über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen" - ABl. EG vom 17. Oktober 1997 Nr. L 285/1) fortgeschrieben.

Die verschiedenen Regelwerke sind im Verhältnis zu den jeweiligen Mitgliedstaaten in einem unterschiedlichen Umfang in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht alle Regelwerke ratifiziert. Soweit das Warschauer Abkommen zur Anwendung kommt, gilt im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den meisten Mitgliedstaaten das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955 (BGBl. 1958 II S. 291, 312), soweit auch diese das Haager Protokoll ratifiziert haben. Das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls können Sie nachfolgend einsehen.

➠ Warschauer Abkommen i.d.F. des Haager Protokolls 

➠ Hinweis auf (EG) 2027/97 mit Text  


Hinweis zur EU Handgepäckregelung seit 6. November 2006

Die Richtlinien der EU entsprechen weitgehend den Vorgaben der US-Behörden, die für alle Flüge in die und aus den USA bestehen.
Nach den einheitlichen Regelungen wird die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Cremes auf 100 Milliliter pro Behältnis beschränkt. Diese müssen in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
Passagiere können aber Alkohol, Parfüms und andere Flüssigkeiten nach der Sicherheitskontrolle an den Gates und im Flugzeug kaufen. Das gilt allerdings nicht für Flüge in die USA. Dort gelten die strengeren Vorschriften.
Die Regeln gelten für alle Flüge mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, von Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada.

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