Reisebedingungen | Allgemeine Geschäftsbedingungen BigXtra Touristik GmbH

Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen der BigXtra Touristik GmbH (im folgenden BigXtra)

Die Buchung von einer oder mehreren Reiseleistungen der BigXtra Touristik GmbH (im Folgenden BigXtra) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise und Zahlungsbedingungen und zwar für

  • Pauschalreiseverträge zu denen auch die Reisen mit Sonderkennzeichnung wie z.B. „XBiG“ und Kreuzfahrten zählen,

und  

  • Verträge über touristische Einzelleistungen. Darunter sind zu verstehen

- Verträge über reine Übernachtungs und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartementsund Ferienhäusern (insb. „NurHotel“),

- Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur-Flug“ als Charterflug oder Linienflug) oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung sowie

- Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe

 

Mit folgenden Abweichungen:

Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:

3. (1) Insolvenzsicherung

6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson

9. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung

 

Ausschließlich für Pauschalreisen und nur für touristische Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen (und nicht für touristische Einzelleistungen in Form von reinen Übernachtungsleistungen und sonstige touristische Einzelleistungen) gilt der folgende Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen:

5. Beförderungsleistungen

Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzelleistungen zusätzlich an der entsprechenden Stelle hingewiesen.

1. Abschluss des Vertrages
(1)
Mit schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder fernmündlicher Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reiseanmelder der BigXtra nach Maßgabe der die Reiseleistung(en) bestimmenden Reiseausschreibung verbindlich für 1 Woche den Abschluss eines Vertrages über die gewünschte(n) Reiseleistung( en) an. Ihr Reisevermittler stellt Ihnen hierüber oftmals eine Bestätigung über den Eingang der Reiseanmeldung aus. Der Vertrag über die Reiseleistung(en) kommt mit Zugang der Reisebestätigung/Rechnung der BigXtra, welche der Reiseanmelder in Form eines Papierdokuments oder als pdf-Datei unter der von ihm angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse erhält, zustande. Reisevermittler und Dritte sind nicht berechtigt, Reisebestätigungen im Namen von BigXtra zu erklären.
(2) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von BigXtra vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt.
(3) Mit Buchung erklärt der Reisende sein Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BigXtra.

2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.

3. Insolvenzsicherung ausschließlich für Pauschalreisen / Allgemeine Zahlungskonditionen für Pauschalreisen und Einzelleistungen / Rücktritt bei Zahlungsverzug 
(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die gebuchte(n) Reiseleistung(en) zu leistenden Zahlungen
(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise(n) unter der Voraussetzung des Vorliegens des unter (1) genannten Sicherungsscheins bzw. auf die gebuchte(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit der Kennzeichnung XBig in Höhe von 35% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. BigXtra behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von Ihnen über BigXtra gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 17) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich BigXtra ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an BigXtra an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung an BigXtra ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei BigXtra. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich BigXtra nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Entschädigungssätzen nach Ziffer 9 (2) zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung aufgeführt sind.

4. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von BigXtra bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von BigXtra. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für BigXtra nicht verbindlich.

(2) BigXtra behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von BigXtra nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird BigXtra nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. BigXtra wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.

(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von BigXtra gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit BigXtra in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Reagieren Sie gegenüber BigXtra nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

(4) Hatte BigXtra für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.

(5) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung von BigXtra nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

5. Beförderungsleistungen bei Pauschalreisen und touristischen Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei touristischen Einzelleistungen in Form von reinen Flug-Leistungen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 4 (2).

6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen
BigXtra wird ausschließlich die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten. Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BigXtra unzureichend oder falsch informiert hat. BigXtra haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden BigXtra mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass BigXtra eigene Pflichten verletzt hat.

7. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens
Soweit BigXtra die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung angegeben hat, behält sich BigXtra vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird BigXtra unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten. BigXtra behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von BigXtra durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BigXtra 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. BigXtra kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende BigXtra als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die BigXtra (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet BigXtra ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.

9. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung durch den Reisenden / Umbuchung / Namenskorrektur / Hinterlegung von Reiseunterlagen
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber BigXtra zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
(a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat BigXtra Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von BigXtra zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von BigXtra unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
(b) Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat BigXtra Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von BigXtra zu vertreten ist. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

(2) BigXtra macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters BigXtra und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/ Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die nachfolgend bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.

Nur-Flugtickets, Flugreisen mit Linienbeförderung, Schiffsreisen (ohne Nilkreuzfahrt), XBig (Paketierung):
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 35%,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 85%,
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90%,
am Tag des Reisebeginns 95%
des Gesamtreisepreises.

Für alle nicht von obiger Staffel umfassten Reiseleistungen (Pauschalreisen / Einzelleistung) gilt:

bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%,
bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 55%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 75%,
bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%,
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 85%,
am Tag des Reisebeginns 95%
des Gesamtreisepreises.


(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass BigXtra kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung BigXtra bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich BigXtra in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an BigXtra erstattet werden, wird BigXtra diese auch an Sie erstatten.
(5) Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Reiseleistungen sind in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Reisebeginn bleibt dem Reisenden unbenommen. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil BigXtra Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
(6) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass BigXtra keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet.
(7) Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen Zugang der Reiseunterlagen beim Reisenden durch postalischen Versand zu gewährleisten und ist dies für die Durchführung der Reise erforderlich, ist BigXtra berechtigt, an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen zu veranlassen. Das hierfür durch BigXtra berechnete Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30,– pro Ticket bzw. Reiseunterlage hat der Reisende zu tragen. Der Nachweis, dass BigXtra keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten.


10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
(1) Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Reisebestätigung - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend der BigXtra zu melden.
(2) Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit BigXtra in Verbindung zu setzen.
(3) Sollte der Reisende selbst oder über einen Reisevermittler noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Reisende bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen.
(4) Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Reisebestätigung vor.
(5) Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Reisenden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen.
(6) Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.


11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist BigXtra hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hinund Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.


12. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung
(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom Reiseveranstalter BigXtra Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber BigXtra geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern BigXtra eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von BigXtra verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber BigXtra geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen.


13. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
BigXtra ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.


14. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von BigXtra für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.


15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.


16. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.


17. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Krankenund Unfallversicherung. Soweit BigXtra oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.


18. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter BigXtra zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. BigXtra hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.


19. Vertragspartner:

BigXtra Touristik GmbH
Adresse: Landsberger Straße 88,
80339 München, Deutschland

Telefon: +49 (0)89 71045 - 3137

E-Mail: service@bigxtra.de

AG München, HRB 139717

Stand: November 2021

➠ Die AGBs können Sie hier nachlesen (PDF)