Reklamation nach der Reise

Ihre Reise ist bereits abgeschlossen und Sie hatten Unannehmlichkeiten während Ihrer Reise mit BigXtra? Dann nutzen Sie einfach dieses Formular und teilen uns Ihr Anliegen mit. Unser Kundendienst wird sich schnellstmöglich darum kümmern und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Soll wegen Flugverspätung, Nichtbeförderung oder Annullierung eine Ausgleichszahlung aus der EU-Fluggastrechteverordnung 261/04 beantragt werden, wenden Sie sich bitte direkt an die ausführende Fluggesellschaft. Die Kontaktdaten finden Sie bei den meisten Airlines auf deren Homepage im Internet. Die FTI Group haftet nicht aus der EU-Verordnung, sondern unterliegt ausschließlich dem Pauschalreise- bzw. Reisevermittlungsrecht oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Deshalb und aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir die Anmeldung von Ansprüchen bei der Fluggesellschaft nicht in die Wege leiten.

Bitte achten Sie besonders darauf, alle Belege/Nachweise/Dokumente gleich vollständig anzufügen, insbesondere wenn eine Kostenerstattung beantragt werden soll.

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Haben Sie Ihre Reiseleitung vor Ort kontaktiert?

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